Vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

„Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Sie wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben – gute zwei Monate früher als geplant. Grund ist die erfreuliche Entwicklung der Infektionslage in Deutschland. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Auch nach Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 empfiehlt das BMAS in den Betrieben und Verwaltungen weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren.

Achtung: Die Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen des Bundes und nach Coronaschutz – Verordnung des Landes NRW bleiben!“