Arbeitsrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers
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Um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen, braucht der Arbeitgeber ein schlüssiges Konzept zur Gewaltprävention. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung, die alle Ebenen der Gewaltprävention berücksichtigen muss. Hierbei sind

gleichermaßen zu betrachten. Entscheidend ist die ganzheitliche Herangehensweise.

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