Arbeitsschutzorganisation
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Zu einer guten Arbeitsschutzorganisation gehört mehr, als die auf Grund der gesetzlichen Vorgaben notwendigen Akteure (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte) zu bestellen und den Arbeitsschutzausschuss, das Gremium in dem diese mit dem Unternehmer und der Personalvertretung regelmäßig zusammenkommen, einzurichten.

Darüber hinaus muss durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass alle Personen, die sich unmittelbar mit dem Arbeitsschutz befassen, auch in Bezug auf aggressive Verhaltensweisen und Übergriffe in die entsprechenden Prozesse eingebunden werden und mit den übrigen Personen, deren Arbeitsbereich Berührungspunkte mit dem Arbeitsschutz (z.B. Qualitätssicherungsbeauftragter, Hygienefachkraft usw.) aufweist, reibungslos zusammenarbeiten. Zudem müssen alle Vorgesetzten und sonstigen Personen, die im Arbeitsalltag dazu beitragen, entwickelte Schutzkonzepte mit Leben zu erfüllen, kontinuierlich die notwendigen Informationen erhalten und ihrer Aufgabe gerecht werden.

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