Gefährdungsbeurteilung
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Der tägliche Umgang mit Menschen, die auf Grund ihrer Erkrankung ein inadäquates Verhalten (Beschimpfungen, Spucken, Schreien usw.) an den Tag legen, kann zu einer Belastung für die Mitarbeiter werden und gesundheitliche Folgen (Stichwort "Burnout") haben. Auch hierauf muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eingegangen werden.

Während zur Ermittlung klassischer Gefährdungen wie chemische Gefahren, Strahlung etc. vielfältige Checklisten angeboten werden, gibt es für die Gefährdung durch Übergriffe kaum Checklisten. Eine Handlungshilfe zur Einschätzung des von den Patienten ausgehenden Gewaltrisikos ist die "Erweiterte Brøset-Gewalt-Checkliste (BVC-CH)". Die Gefährdungsbeurteilung muss in regelmäßigen Abständen und bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen wiederholt werden, um eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen auch im Hinblick auf aggressive Verhaltensweisen zu ermöglichen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist schriftlich zu dokumentieren.

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