Einsatz körperlicher Interventionstechniken
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Auch für Patienten, Bewohner oder Klienten, die aggressives oder gewalttätiges Verhalten zeigen, trägt das Fachpersonal eine besondere Verantwortung. Beschäftigte im Gesundheitsdienst sollten angemessen mit Krisen umgehen können, sodass die Persönlichkeitsrechte und Würde der betreuten Personen jederzeit gewahrt bleiben.

Dies ist dann möglich, wenn die Beschäftigten den aggressiven oder auch gewalttätigen Klienten nicht als Gegner ansehen, sondern als einen Menschen in einer Krise, die mit einem Kontrollverlust einhergeht.

Daher sollen aus berufsethischen und rechtlichen Gründen nur körperliche Interventionstechniken gelehrt und ausgeführt werden, die den Patienten oder Bewohner körperlich nicht schädigen.

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