Einsatz körperlicher Interventionstechniken

Es gibt Momente, in denen verbale Deeskalationsversuche nicht ausreichen, um kritische Situationen zu entspannen. Wenn seitens des Patienten, Bewohners oder Angehörigen körperliche Gewalt ausgeübt oder unmittelbar und glaubhaft angedroht wird, dürfen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben körperliche Interventionstechniken als allerletztes Mittel angewendet werden. In der Einrichtung sind grundsätzlich:

  • die Verantwortlichkeiten zu klären,
  • die Beschäftigten in "körperlicher Intervention" ausreichend zu schulen,
  • der Bedrohungssituation angemessene Techniken anzuwenden.

Körperliche Interventionstechniken sind das letzte Mittel zur Krisenintervention. Sie dürfen unter keinen Umständen zur allgemeinen Kontrolle und Beherrschung eines Patienten oder Bewohners eingesetzt werden.

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