Nachbesprechung mit
Patienten, Bewohnern, Angehörigen
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Obwohl Interventionen wie Zwangsmaßnahmen aus therapeutischen Erwägungen oder Sicherheitserwägungen heraus geschehen, sind diese dennoch in der Lage, die davon betroffenen Patienten oder Bewohner psychisch in Mitleidenschaft zu ziehen oder gar zu traumatisieren. Stellen Sie sich einmal vor, mit Gewalt von mehreren Menschen an ein Bett gefesselt zu werden (Fixierung), in einem kahlen Zimmer eingesperrt zu werden (Isolierung) oder gar gegen Ihren Willen eine Injektion zu erhalten (Zwangsmedikation). Schon die Phantasie reicht aus, um das Traumatisierungspotenzial zu verdeutlichen.

Je nach psychischem Zustand des betroffenen Patienten sollte eine Nachbesprechung erfolgen, um die Gründe für die Maßnahme sowie das Verfahren zu erläutern. Patienten bemängeln oftmals die fehlende Transparenz der Hintergründe. Oft können sie nach erfolgter Zwangsmaßnahme gar nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen diese stattgefunden hat.

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