Sicherheitshinweis Massageliegen:
Sicherheitsstift verwenden!

Unfall bei Reinigungsarbeiten/ aus BGW mitteilungen, Ausgabe 2/2017

„In einer Praxis für Physiotherapie wurde eine Reinigungskraft unter einer Massageliege eingequetscht und tödlich verletzt. Die Reinigungskraft wollte wohl den Bereich unter der Therapieliege reinigen. Sie beugte sich darunter und kam mit dem Knie auf das Fußpedal, mit dem sich die Liege elektrisch verstellen lässt. Die Liege fuhr herunter und klemmte die Frau ein. Normalerweise stoppt die Liege sofort, wenn kein Druck mehr auf das Pedal ausgeübt wird. Eine eingequetschte Person wird sich jedoch reflexartig von unten nach oben gegen die Liegefläche stemmen. Ist das Knie dabei auf dem Pedal, verstärkt sich der Druck darauf noch. Im vorliegenden Fall konnte sich die Reinigungskraft nicht mehr befreien. Außer ihr war niemand in der Praxis, sodass sie erst Stunden später gefunden wurde.

Damit die Liege nur von geschulten Personen in der Höhe verstellt werden kann, ist sie mit einer Sperrbox ausgerüstet. Die Bedienung der Liege per Fußpedal ist nur möglich, wenn der Sicherungsstift in der Box steckt. Über diesen Stift dürfen nur autorisierte Personen verfügen; nach jeder Nutzung der Liege muss er abgezogen werden. Allerdings stand die Therapieliege so, dass die Sperrbox schwer zu erreichen war. Der Sicherungsstift wurde nach Behandlungsende nicht herausgezogen – darum war das Fußpedal aktiv und es konnte zu dem Unfall kommen.“