Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen. Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurden Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung entwickelt, die hier heruntergeladen werden können.