Vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

„Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Sie wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben – gute zwei Monate früher als geplant. Grund ist die erfreuliche Entwicklung der Infektionslage in Deutschland. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Auch nach Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 empfiehlt das BMAS in den Betrieben und Verwaltungen weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren.

Achtung: Die Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen des Bundes und nach Coronaschutz – Verordnung des Landes NRW bleiben!“

Aspiration bei der COVID-Impfung vom RKI empfohlen (17.02.2022)

„Die Impfung ist strikt intramuskulär (i. m.) und keinesfalls intradermal, subkutan oder intravaskulär (i. v.) zu verabreichen.

Im Tiermodell kam es nach direkter intravenöser Injektion eines mRNA-Impfstoffs zum Auftreten von Perimyokarditis (klinisch und histopathologisch).* Wenngleich akzidentielle intravasale Injektionen bei einer i. m.-Impfstoffapplikation nur selten auftreten, ist bei COVID-19-Impfungen eine Aspiration bei i. m.-Applikation zur weiteren Erhöhung der Impfstoffsicherheit sinnvoll.“

Neue Publikation zur Diskussion gestellt

IKKA-Score zur Vereinheitlichung der Beurteilung des individuellen Risikos durch SARS-CoV-2 (20.10.2020 09:34)

Mit dem IKKA-Score wird Ärztinnen und Ärzten von den Verfassern der Publikation eine Entscheidungshilfe für die Beurteilung des individuellen Risikos einer Patientin/eines Patienten durch SARS-CoV-2 in einem primärpräventiven Setting zur Verfügung gestellt. Die Stärke des IKKA-Scores liegt in der Vereinheitlichung der Risikobeurteilung unter möglichst großer Übersichtlichkeit und geringem Zeitaufwand für das damit befasste ärztliche Fachpersonal sowie in der Berücksichtigung bereits existenter Empfehlungen des BMAS. Er bietet die Chance großer Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Patientinnen und Patienten beziehungsweise Beschäftigte und Unternehmen und kann somit zu mehr Verständnis, Akzeptanz und Kooperation auf allen Seiten beitragen.