Vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

„Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Sie wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben – gute zwei Monate früher als geplant. Grund ist die erfreuliche Entwicklung der Infektionslage in Deutschland. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Auch nach Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 empfiehlt das BMAS in den Betrieben und Verwaltungen weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren.

Achtung: Die Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen des Bundes und nach Coronaschutz – Verordnung des Landes NRW bleiben!“

Neue Ausgabe der Zeitschrift „Angehörige pflegen“

Die Unfallkasse NRW freut sich, Ihnen die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Angehörige pflegen“ der Stiftung Pflege e.V. vorstellen zu können. Die Zeitschrift wird mit Unterstützung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen herausgegeben.

Die aktuelle Ausgabe von „Angehörige pflegen“ behandelt das Thema: Koalitionsversprechen „Pflegende Angehörige werden sträflich vernachlässigt“ -Wir sprachen mit dem ehemaligen Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus über die häusliche Pflege im Koalitionsvertrag.