Wir über uns

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (Unfallkasse NRW)

Die gesetzliche Unfallversicherung ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Die Unfallkasse NRW ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand und leistet Versicherungsschutz für Beschäftigte des Landes, der Kommunen und ihrer Einrichtungen in NRW. Hierzu zählen u.a. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltungen, städtischen Krankenhäusern, Universitätskliniken oder Sparkassen.

Darüber hinaus bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf alle Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertagesstätten. Außerdem sind viele gemeinnützige Tätigkeiten (Freiwillige Feuerwehr) sowie alle privaten Hausangestellten bei uns versichert.

Für die Versicherten ist der Versicherungsschutz beitragsfrei. Finanziert wird die Unfallkasse NRW im Wesentlichen durch die Beiträge ihrer Mitgliedsunternehmen.

Sie versteht sich als Dienstleister, der Beratung, Aufklärung und Schulung für Versicherte und Mitgliedsunternehmen als Service anbietet. Wir sind keine gewinnorientierte Privatversicherung, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Hauptabteilung Prävention

Aufgabe der Hauptabteilung Prävention ist es, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.

Hierzu erlässt die Unfallkasse NRW Unfallverhütungsvorschriften, berät ihre Mitgliedsunternehmen, führt Arbeitsplatzbeurteilungen durch, untersucht Ursachen arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und fördert die Sicherheitserziehung in Schulen. Darüber hinaus kümmert sich die Hauptabteilung Prävention in Seminaren und auf Fachtagungen um die Weiterbildung aller in den Unternehmen mit Arbeits- und Gesundheitsschutz beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Unternehmer, Personal- und Betriebsräte).

Abteilung „Gesundheitsdienst, Feuerwehr, Hilfeleistung und Ehrenamt“

Die Abteilung „Gesundheitsdienst“ ist für die o.g. Aufgaben in den ihr zugeordneten Mitgliedsbetrieben zuständig. Dies sind z. B. kommunale Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen, Universitätskliniken, Einrichtungen der Landschaftsverbände, Gesundheitsämter und Hilfeleistungsunternehmen.

Darüber hinaus ist die Abteilung auch für den Gesundheitsschutz der pflegenden Angehörigen im Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch „Soziale Pflegeversicherung“ (SGB XI) zuständig.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung sind zudem in verschiedenen Arbeitskreisen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig, die den Arbeitsbereich des Gesundheitsdienstes betreffen.

Mit dem Gesundheitsdienstportal stellen wir allen, in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Tätigen und pflegenden Angehörigen, einen schnellen Zugang zu wesentlichen Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung. Die Themenfelder des Gesundheitsportals sind stetig in Bearbeitung und werden nach und nach vervollständigt und aktualisiert. Die Informationen werden in Form von CD-ROMs, DVDs und Druckschriften bereitgestellt.

Um den Nutzen und die Qualität des Gesundheitsdienstportals besser einschätzen zu können, ist uns Ihre Meinung zu unserem Gesundheitsdienstportal wichtig.

Wünsche und Anregungen sowie Verbesserungsvorschläge und Kritik nehmen wir gerne entgegen.