Übergriffe auf Beschäftigte in psychiatrischen Einrichtungen – Ergebnisse der Schwerpunkt-Überwachungsaktion 2021

Übergriffe durch Patientinnen, Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner kommen in psychiatrischen Einrichtungen, wie z. B. in Kliniken, Pflegezentren und Wohnverbünden, häufig vor.

Vor allem das Pflegepersonal ist Gewalt oft unmittelbar ausgesetzt. Diese reicht von Beschimpfungen bis zu schweren körperlichen Verletzungen. Nicht selten kommt es zu erheblichen psychischen Beschwerden, wenn Mitarbeitende ständig mit seelischen Belastungen konfrontiert werden.

Rückenbelastende Tätigkeiten – Ergebnisse der Überwachungs-Schwerpunktaktion

Die Prävention von Rückenbeschwerden im Rettungsdienst ist ein wichtiges Thema im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Relevanz ist durch Studien belegt.

In einer Studie aus dem Jahr 2005 mit 425 teilnehmenden Rettungskräften in Deutschland gaben 57 % der Befragten an, dass schweres Heben und Tragen sie am meisten bei der Arbeit belastet. In einer weiteren Untersuchung von Klewer und Dix (2009) konnte gezeigt werden, dass 69 % der 151 Befragten im Rettungsdienst unter Rückenschmerzen litten.

Gewalt gegen Einsatzkräfte – Ergebnisse der Überwachungs-Schwerpunktaktion

Die Gewaltprävention ist für Rettungsdienste ein wichtiges Thema im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Einsatzkräfte beim Rettungsdienst werden häufig von Personen gestört und teilweise auch Opfer gewalttätiger Übergriffe. Beschimpfungen, Drohungen oder gar körperliche Übergriffe durch Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen oder Schaulustige, gehören für viele Versicherte zum Arbeitsalltag.

Neue Ausgabe der Zeitschrift „Angehörige pflegen“

Die Unfallkasse NRW freut sich, Ihnen die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Angehörige pflegen“ der Stiftung Pflege e.V. vorstellen zu können. Die Zeitschrift wird mit Unterstützung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen herausgegeben.

Die aktuelle Ausgabe von „Angehörige pflegen“ behandelt  das Thema „So sorgen Sie gut vor“ Wer frühzeitig über persönliche Wünsche spricht und diese festlegt, hat für den Ernstfall vorgesorgt und entlastet die Angehörigen.