Gefahrstoffrecht-Fachtagung 2017

Die Gefahrstoffverordnung hat einen präventiven Ansatz. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit sowie den Schutz der Beschäftigten und der Umwelt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu gewährleisten.

Aufgrund neuer Erkenntnisse unterliegt die Gefahrstoffverordnung einem ständigen Wandel. Anlässlich der Fachtagung 2017 werden neue rechtliche Grundlagen der Gefahrstoffverordnung komprimiert erläutert.

Im Rahmen des Gefahrstoffrechts ist zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Fachkunde erforderlich. Welche Kompetenzen fachkundige Personen dafür haben müssen, wird auf der Fachtagung eindrucksvoll aufgezeigt.

Seit 2015 enthält die Gefahrstoffverordnung die Verpflichtung, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis über die durch krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe gefährdeten Beschäftigten zu führen hat. Diese und weitere Anforderungen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen sind deshalb ein Thema der Fachtagung.

In vielen öffentlichen und privaten Bestandsgebäuden wurden in der Vergangenheit asbesthaltige Bauprodukte verwendet. Durch nicht erkannte Asbestverwendungen besteht daher grundsätzlich eine Gefahr bei jedem Eingriff in die Bausubstanz „vor 1995“. Informationen zum Thema „Asbest beim Bauen im Bestand“ und relevante Anforderungen an die ordnungsgemäße Entsorgung werden Ihnen von ausgewiesenen Experten anschaulich dargestellt.

Zielgruppe

Die Fachtagung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW, des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen.

Termin: 23. November 2017

Tagungsort:

DBU – Deutsche Bundesstiftung Umwelt
An der Bornau 2
49090 Osnabrück

Programm und Anmeldung: Tagungsflyer

Anmeldeschluss: 3.November 2017