Schriften zu weiteren Themen

Unter diesem Thema stellen wir Ihnen Schriften zur Verfügung, die den bisher auf unserem Portal bearbeiteten Themen „Gewaltprävention“, „Hautschutz“, „Infektionsschutz“ und „Rückengerechtes Arbeiten“ nicht direkt zugeordnet werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle nur spezielle, ausgewählte Schriften zum Gesundheitsdienst zur Verfügung stellen. Weitere spezielle Schriften befinden sich in den Portalen (siehe z. B. „Sicheres Krankenhaus“). Allgemeine Schriften, die aber auch im Gesundheitsdienst eine Rolle spielen könnten, z.B. „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ DGUV Information 208-017 (bisher: GUV-I 694), finden Sie unter www.unfallkasse-nrw.de im Menüpunkt „Medien“.

BGW-Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung „Mechanische Gefährdungen an energetisch höhenverstellbaren Liegen

Stationsorganisation im Krankenhaus

Rückengesund – Fit im OP

Instrumentieren – aber sicher! (Plakat)

Richtig gekleidet – gut geschützt im OPStich- und schnittfreie Zone – für das OP-PersonalPrävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen, DGUV Information 207-206Gefahrstoffe im Krankenhaus, DGUV Information 213-032 (bisher: BGI/GUV-I 8596)Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – DGUV Information 207-016 (bisher: BGI/GUV-I 8681)Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – Anforderungen an Funktionsbereiche, DGUV Information 207-017 (bisher: BGI/GUV-I 8681-1)Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – Anforderungen an Pflegebereiche – DGUV Information 207-027Psychische Belastung und BeanspruchungPsychische Gesundheit im FokusKrankenhäuser und Kliniken, Ausführliches Branchenbild aus dem Risikoobservatorium der DGUVSicheres Arbeiten in Laboratorien, DGUV Information 213-850 (bisher: BGI/GUV-I 850-0)Zytostatika im Gesundheitsdienst, DGUV Information 207-007-2008 (bisher: GUV-I 8533)

Weitere Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) finden Sie hier und hier.

In der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz „DGUV Regel 107-003 (bisher: GUV-R 206)“ finden Sie Hinweise zu Desinfektionsarbeiten in verschiedensten Bereichen des Gesundheitsdienstes.
Die vorliegende Schrift betrachtet Tätigkeiten in Bereichen, in denen Menschen medizinisch oder pflegerisch behandelt, untersucht oder anderweitig versorgt werden und gibt Hinweise auf damit verbundene Gefährdungen sowie auf geeignete Schutzmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen existieren umfangreiche Vorschriften. Hierzu zählen insbesondere die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Mit dieser Broschüre sollen diese Vorschriften für die Pflege- und  Funktionsbereiche in Krankenhäusern zusammengefasst und verständlich dargestellt werden.
In dieser Informationsschrift sind die wichtigsten Vorschriften und Normen im Krankenhaus, die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, die Informationen von Fachgesellschaften, Unfallverhütungsvorschriften und die Erfahrungen der Unfallversicherungsträger zusammengestellt. Sie sollen dem Praktiker vor Ort bei Planung und Baumaßnahmen eine Hilfestellung bieten. Die Schwerpunkte der Information liegen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
In dieser Information finden Sie ergänzend zu der „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – DGUV Information 207-016 (bisher: BGI/GUV-I 8681)“ einen Überblick, welche baulichen Mindeststandards hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Funktionsbereichen zu erfüllen sind.
Die Schrift gibt Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien für übliche Laborarbeiten im Labormaßstab vor. Bei Einhaltung der angegebenen Maßnahmen sowie bei Einsatz von fachkundigem Personal nach den einschlägigen Regeln und Stand der Technik, müssen Gefährdungsbeurteilungen für jeden einzelnen Versuch nicht durchgeführt werden. Die DGUV Information 213-850 (bisher: BGI/GUV-I 850-0) konkretisiert neben der Gefahrstoffverordnung andere wichtige Rechtsvorschriften zum Schutz vor Gefahrstoffen. Sie gilt für Laboratorien, in denen mit chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Nicht beurteilt werden biologische Arbeitsstoffe im Labor (TRBA 100). Die Schrift kann beim zuständigen Unfallversicherungsträger oder kostenpflichtig beim Jedermann Verlag als Buch bezogen werden.
Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften finden sich in nahezu allen Bereichen des beruflichen und privaten Lebens.  Einige sind gesundheitsgefährdend und dürfen nur unter Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen verwendet werden. Wichtigste Voraussetzung für gefahrlose Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Kenntnis ihrer Eigenschaften und die richtige Wahl der zu treffenden Schutzmaßnahmen. Diese Broschüre soll helfen, Gesundheitsschäden bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen zu vermeiden.
Da es sich bei Zytostatika um hochpotente Medikamente handelt, sind beim Umgang mit ihnen unerwünschte Wirkungen jedoch nicht auszuschließen. Daher müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt werden. Die vorliegende Arbeitshilfe gilt für human- und tiermedizinische Einrichtungen.