TRGS 525 aktualisiert

Die Technische Regel 525 „Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung“ schafft eine einheitliche Grundlage zum Umgang mit Gefahrstoffen in allen Bereichen der medizinischen Versorgung: Mit der Neufassung der TRGS 525 vom September 2014 (veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt am 13.10.2014) wurde der Geltungsbereich über die Humanmedizin hinaus auf die Veterinärmedizin ausweitet.

Die aktualisierte TRGS 525 kann hier auf der Internetseite der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) heruntergeladen werden.