Gewalt gegen Beschäftigte

In unserer Gesellschaft herrscht Konsens darüber, dass Beschäftigte, die ihre Arbeitsstelle „gesund und munter aufsuchen“ ein Recht darauf haben, diese nach Feierabend zumindest „gesund“ wieder zu verlassen.

Dies gilt auch für Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ansätze dazu, wie Beschäftigte vor Übergriffe durch z. B. Patienten, Bewohner und deren Angehörige geschützt werden können, werden im hier herunterzuladenden Artikel* aufgezeigt.

* mit freundlicher Genehmigung des Kohlhammer-Verlags