
In Kürze liegt die neue DGUV Information 207-022 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung“ als Druckschrift vor. Als herunterladbare Datei steht sie bereits jetzt hier zur Verfügung.
Die DGUV Information erläutert, wie die Lastenhandhabungsverordnung bezüglich des Bewegens/der Bewegungsunterstützung von Menschen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege umgesetzt werden kann und gibt nützliche Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für diesen Bereich. Darüber hinaus werden auch Querverweise z.B. zum neuen Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ gegeben.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeiteten diese DGUV Information in einer vom DGUV-Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege beauftragten Expertengruppe. Somit gibt die Schrift den abgestimmten gemeinsamen Standpunkt der Unfallversicherungsträger wieder.
Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege -
DGUV Information 207-022