Gefährdungsbeurteilung nach Lastenhandhabungsverordnung beim Bewegen von Menschen

In Kürze liegt die neue DGUV Information 207-022 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhand­habungsverordnung“ als Druckschrift vor. Als herunterladbare Datei steht sie bereits jetzt hier zur Verfügung.

Die DGUV Information erläutert, wie die Lastenhandhabungs­verordnung bezüglich des Bewegens/der Bewegungsunter­stützung von Menschen in Einrichtungen des Gesundheits­dienstes und der Wohlfahrtspflege umgesetzt werden kann und gibt nützliche Hinweise zur Erstellung der Gefährdungs­beurteilung für diesen Bereich. Darüber hinaus werden auch Querverweise z.B. zum neuen Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ gegeben.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeiteten diese DGUV Information in einer vom DGUV-Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege beauftragten Expertengruppe. Somit gibt die Schrift den abgestimmten gemeinsamen Standpunkt der Unfallversicherungsträger wieder.

Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege -
DGUV Information 207-022