Alleinarbeitsplätze
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Die Sicherheit von Beschäftigten an Alleinarbeitsplätzen muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dabei muss unter anderem untersucht werden,
- wie wahrscheinlich ein Übergriff ist,
- mit welchen Folgen und Beeinträchtigungen nach Übergriffen zu rechnen ist,
- wie Hilfe herbeigerufen werden kann,
- welche Zeitspanne vergeht, bis Helfer vor Ort eingreifen können.
Entsprechend der Ergebnisse müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Das Ergebnis kann sein, dass zusätzliche Maßnahmen (z.B. Kameraüberwachung, An- und Abmeldemodalitäten, Personen-Notsignal Anlagen) erforderlich sind, um den allein arbeitenden Beschäftigten abzusichern. Die Gefährdungsbeurteilung kann aber auch dazu führen, dass Alleinarbeit unter den gegebenen Bedingungen überhaupt nicht möglich ist.