Jede Einrichtung muss die organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass nach einem Übergriff unmittelbar und angemessen reagiert wird. Was angemessen ist, wird durch die individuellen Bedürfnisse des vom Übergriff betroffenen Beschäftigten bestimmt.
In dieses Nachsorgekonzept sollen sowohl die unmittelbaren Kollegen des Betroffenen als auch die Leitungsebene der Einrichtung mit einbezogen werden.
Da eine Betreuung durch Kollegen der gleichen Ebene oftmals eher akzeptiert wird als durch Vorgesetzte, kommt ihnen in der Nachsorge eine wichtige Rolle, aber auch eine große Verantwortung zu. Wie diese Aufgabe auszufüllen ist, sollte Inhalt von Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen sein.
Führt der Übergriff zu längeren Krankheits- oder Ausfallzeiten, muss die Einrichtungsleitung zudem betriebliche Wiedereingliederungsmaßnahmen anbieten.