Personenbezogene Schutzmaßnahmen
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist durch die wechselseitige Verknüpfung von Arbeitgeber- und Mitarbeiterpflichten gekennzeichnet. Zu den personenbezogenen Schutzmaßnahmen, die durch den Arbeitgeber zu gewährleisten sind, gehören unter anderem:
- die Auswahl der Beschäftigten nach ihrer Befähigung und Qualifikation
- regelmäßige und angemessene Unterweisungen und Schulungen
- die betriebsärztliche Betreuung
In den Verantwortungsbereich der Beschäftigten fallen:
- sicherheitsgerechtes Verhalten
- die sichere Arbeitskleidung, Schuhe und Schmuck