Nachbesprechung mit
Patienten, Bewohnern, Angehörigen
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Die Nachbesprechung sollte mit Angehörigen aller beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Pflege) geschehen; allerdings im kleinen Rahmen. Auf jeden Fall ist eine Tribunalsituation für den Patienten zu vermeiden. Wichtig ist auch hier, dass es nicht um die Klärung der Schuldfrage geht, sondern darum, wie zukünftig solche Maßnahmen verhindert werden können. Eine mögliche Konsequenz kann eine Behandlungsvereinbarung sein, in der festgelegt wird, wie im Falle von drohenden Zwangsmaßnahmen zu verfahren ist bzw. wie diese zu vermeiden sind.
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